Pflegebedürftige haben Anspruch auf Unterstützung durch ihre Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach der Festlegung der Pflegestufe. Hierbei wird die
Pflegebedürftigkeit und Alltagskompetenz berücksichtigt.
Die hierfür aufgebrachte Zeit wird in der entsprechenden Pflegestufe bemessen.
Aufgrund des neuen Pflegeergänzungsgesetzes (Pflegereform 2016-2017 - Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige ab 01.01.2017) stehen wir Ihnen für
Fragen und Informationen ab sofort
gerne zu Verfügung.