Das Pflegeteam Vital informiert Kunden und pflegende Angehörige über Möglichkeiten der Entlastung. Zusätzlich übernimmt es die Vermittlung, Koordination und Einleitung von Hilfsangeboten. Wir unterstützen Sie auch gerne bei Anträgen und Behördengängen.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Patienten, welche von Ihren Angehörigen versorgt werden, müssen 1/4- oder 1/2-jährlich ein Pflegeberatungsgespräch (Pflegeeinsatz) nach § 37 Abs. 3 durchführen lassen und nachweisen. Diese Beratungsgespräche werden von uns durchgeführt.
Eine dauerhafte Pflege kann eine starke finanzielle Belastung darstellen. Um den Kunden bei der Inanspruchnahme möglicher Finanzierungshilfen zu unterstützen, berät das Pflegeteam Vital zu: