Beratung und Finanzierung


Kunden- und Angehörigenberatung zu organisatorischen und praktischen Fragen

 

Das Pflegeteam Vital informiert Kunden und pflegende Angehörige über Möglichkeiten der Entlastung. Zusätzlich übernimmt es die Vermittlung, Koordination und Einleitung von Hilfsangeboten. Wir unterstützen Sie auch gerne bei Anträgen und Behördengängen.


Die individuelle Beratung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Häusliche Pflege
  • Technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
  • Teilstationäre Einrichtungen für Tagespflege oder Kurzzeitpflege
  • Pflegestufen/Sach-, Geld-, Kombinationsleistung
  • Pflegeberatungsgespräch

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Patienten, welche von Ihren Angehörigen versorgt werden, müssen 1/4- oder 1/2-jährlich ein Pflegeberatungsgespräch (Pflegeeinsatz) nach § 37 Abs. 3 durchführen lassen und nachweisen. Diese Beratungsgespräche werden von uns durchgeführt.

Finanzierungsfragen

Eine dauerhafte Pflege kann eine starke finanzielle Belastung darstellen. Um den Kunden bei der Inanspruchnahme möglicher Finanzierungshilfen zu unterstützen, berät das Pflegeteam Vital zu:

 

  • Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
  • Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
  • Blindengeld, Gehörlosengeld
  • Wohngeld
  • Beihilfekassen
  • Betreuungsgesetz